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Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene endlich ernst nehmen

Mehr Luft zum Atmen und weniger Bürokratie wünschen sich die Unternehmen von der EU

© 8213erika / Creative / Getty Images

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas leidet: Dies zeigt nicht nur die vor Kurzem vorgestellte DIHK-Konjunkturumfrage, sondern auch das im Frühjahr veröffentlichte IHK-Unternehmensbarometer. Kernpunkte sind insbesondere die hohen Energiekosten, der Fachkräftemangel, aber immer stärker auch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Der größte Faktor dabei: die hohen Belastungen durch Bürokratie. Den Umfrageergebnissen des Unternehmensbarometers zufolge sehen 95 Prozent der Unternehmen den Bürokratieabbau als den wichtigsten Motor für mehr wirtschaftliche Dynamik, um wettbewerbsfähig zu bleiben. In der Praxis binden bürokratische Hemmnisse wichtige Ressourcen, die nicht für Investitionen und Innovationen zur Verfügung stehen. 

Im Zuge der Europawahl 2024 ist das Thema der Wettbewerbsfähigkeit richtigerweise auch auf europäischer Ebene wieder in den Vordergrund gerückt. Die Europäische Kommission hat verkündet, 25 Prozent der bestehenden Berichtspflichten abbauen zu wollen. Im Herbst des vergangenen Jahres wurden erste konkrete Vorschläge vorgelegt. Sie reichen jedoch bei Weitem nicht aus – und existieren bislang größtenteils nur auf dem Papier. Neben einer schnellen Umsetzung dieser ersten Maßnahmen braucht es weitere Ansätze, um einen spürbaren Bürokratieabbau zu erreichen.  

Mehr als 50 Vorschläge vorgelegt

Als konkreten Impuls für den Abbau von Bürokratie legt die IHK-Organisation jetzt über 50 Vorschläge für die Vereinfachung von EU-Gesetzen vor. Darunter befinden sich für die Wirtschaft besonders belastende Regelungen wie die Batterieverordnung, die Produktsicherheitsverordnung, die EU-Taxonomie sowie die "Green Claims"-Verordnung, aber auch "Dauerbrenner" wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Mitarbeiterentsendung.

Aus Sicht der Betriebe sollten diese Bestimmungen dringend überarbeitet werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Maßnahmen zusätzlich sogenannte "Trickle-Down-Effekte" verursachen: Anders als vom Gesetzgeber vorgesehen betreffen Berichtspflichten oftmals in der Folge mittelbar die ganze Breite der Wirtschaft und damit auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Ebenso wichtig ist die Bessere Rechtsetzung

Auch die Qualität der Rechtsetzung gilt es zu verbessern, damit widersprüchliche Regelungen vermieden und die praktische Umsetzbarkeit von Gesetzen gesichert werden. Je einfacher und verständlicher Gesetze sind, desto praktikabler sind sie für die Betriebe. Bisher finden die Prinzipien der Besseren Rechtsetzung aber nur bedingt Anwendung. Dies schlägt sich in praktisch kaum bis nicht umsetzbaren Gesetzen nieder. Vielfach verfehlen sie daher ihre grundsätzliche Zielsetzung. Darüber hinaus lähmen sie die europäische Wirtschaft, da Unternehmen immer stärker mit dem Monitoring und der Umsetzung von kleinteiligen Regelungen sowie dem Verfassen von Berichten beschäftigt sind. Im schlimmsten Fall entscheiden sich Betriebe dafür, an anderen Standorten zu investieren, falls dort die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorteilhafter sind. 

Um einen solchen Trend zu verhindern, sollte die EU Folgenabschätzungen für alle wirtschaftsrelevanten Gesetze durchführen müssen – unter Anwendung von KMU-Tests und Wettbewerbsfähigkeits-Checks, auch unter Zeitdruck. 

Schließlich wäre die Einführung eines sogenannten "Dynamic Impact Assessment (DIA)" wichtig. Dieser Ansatz würde dafür sorgen, dass Folgenabschätzungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit den Änderungsanträgen aktualisiert würden. Wenn sich infolge der Änderungsanträge insgesamt zu hohe bürokratische Auflagen ergäben, würde das DIA dies identifizieren und eine praxisgerechte Abänderung anstoßen – im Interesse eines positiven Umfelds für unternehmerisches Engagement in Europa.

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Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau

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Sandra Zwick Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung