Der Jahresbericht 2024, den der Nationale Normenkontrollrat (NKR) am 1. Oktober veröffentlicht hat, zeigt nach Einschätzung der DIHK Lichtblicke beim Bürokratieabbau, er offenbart aber auch Anlass für neue Sorgen. Vor allem bei den Lasten durch neue EU-Regeln und bei der Digitalisierung gibt es erheblichen Handlungsbedarf.
Funktionierende Bürokratiebremsen dringend erforderlich
Jahresbericht des Normenkontrollrats zeigt HandlungsbedarfNach der Messung des NKR verlangsamt sich der Anstieg bei den Bürokratiekosten im aktuellen Berichtsjahr. Entlastungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das Wachstumschancengesetz und die Anhebung von Schwellenwerten wirken. Aber: Insgesamt sieht auch der NKR noch keine nachhaltige Trendwende hin zu einer tatsächlichen Entlastung der Wirtschaft. Neue Auflagen, Regelungen und Gesetze kommen schneller nach, als bestehende abgeschafft werden können.
Beispiel Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Der NKR belegt, wie hoch die Belastungen durch die Umsetzung der in Brüssel beschlossenen Richtlinie sind – und wie viel noch auf die Unternehmen zukommt. Diesen Kreis gilt es zu durchbrechen. Bundesregierung und Bundestag sollten weitere Entlastungen auf den Weg bringen, damit unter dem Strich Bürokratie spürbar abgebaut wird.
"One in, one out" ohne Ausnahmen
Notwendig sind funktionierende Bürokratiebremsen. Richtigerweise fordert der NKR daher eine Nachbesserung bei der "One in, one out"-Regel. Wir können uns nicht mehr länger den Luxus leisten, EU-Auflagen und den sogenannten Einmalaufwand aus dieser Regel auszuklammern. Erst wenn jede Belastung, auch auf EU-Ebene, von der "One in, one out"-Regel erfasst ist, kann sie den Bürokratiezuwachs bremsen.
Digitale Verwaltung noch immer nicht am Ziel
Gleichzeitig gilt es, die Digitalisierungsmaßnahmen in der Verwaltung weiter voranzutreiben. Die Verwaltung muss effizienter werden. Dabei sollten die Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis genutzt werden. Die DIHK bringt sich hier gerne ein.
Der NKR bemängelt auch die nach der Verabschiedung des Onlinezugangs-Änderungsgesetzes einsetzende Diskussionsmüdigkeit. Dabei stehen nach gemeinsamer Auffassung von NKR und DIHK wesentliche Weichenstellungen für eine zukunftsfeste Verwaltung weiterhin aus.
Bürokratieabbau-Agenda konsequent umsetzen
Die vielen weiteren eingebrachten Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur weiteren Digitalisierung der Verwaltung müssen jetzt konsequent umgesetzt werden. Ebenso sollte etwa der "Government as a Platform"-Ansatz mit einheitlichen Standards und Basiskomponenten konkret ausgestaltet werden. Finanzierungsfragen im Sinne der Langfristigkeit der Herausforderungen sind zu klären. Wir brauchen zudem einen digitaltauglichen Föderalismus.
Das erste "Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz" bietet schon für 2025 die Möglichkeit, weitere Maßnahmen umzusetzen. Hier hat der NKR eine wichtige Rolle und sollte zukünftig unbedingt gestärkt sowie noch intensiver in die Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden.