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Das bringt das Wachstumschancengesetz

Erster Schritt einer grundlegenden steuerlichen Entlastung der Unternehmen?
Mann blickt in einen Laptop mit Tabellen und Grafiken, hält Ausdrucke in der Hand

Viele Betriebe müssen derzeit mit spitzer Feder rechnen

© Pinkypills / iStock / Getty Images Plus

Nach monatelanger Debatte hat am 22. März 2024 auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Obwohl es in seiner entlastenden Wirkung gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf aus dem Sommer 2023 mehr als halbiert wurde, sind die beschlossenen Entlastungen zumindest einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

Das Wachstumschancengesetz sollte aus Sicht der Unternehmen ein Auftakt für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik sein. Nach aktueller Datenlage wird die deutsche Wirtschaft auch in diesem Jahr schrumpfen, die Insolvenzzahlen werden steigen, und der Abwärtstrend bei den Auftragseingängen setzt sich fort. Die konjunkturelle Weltlage ist schwierig, geopolitische Verschiebungen fordern die Betriebe weiterhin heraus.

In dieser Situation brauchen wir dringend klare Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, zu der vor allem eine Reduzierung der Steuerbelastung für die hiesigen Unternehmen gehören sollte. In vielen anderen Staaten beträgt die Belastung weniger als 25 Prozent. Bei uns liegt sie bei 30 Prozent oder sogar darüber. Zumindest der Soli, den vor allem Unternehmen zahlen, könnte kurzfristig komplett abgeschafft werden. Investitionen in Deutschland müssen sich wieder mehr lohnen.

Die nachfolgende Analyse konzentriert sich auf drei Punkte:

  1. die schwierige Ausgangslage,
  2. die mit dem Gesetz verbundenen Entlastungen für die Unternehmen und
  3. die erforderliche grundlegende Neuausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik in Deutschland.

1. Die schwierige Ausgangslage: Schlechte Noten für den Standort Deutschland

Die aktuelle DIHK-Umfrage zu den Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zeigt, dass die Unternehmen hierzulande wieder verstärkt den Weg ins Ausland gehen, weil der hiesige Standort an Attraktivität verliert. Hierzu passen die Ergebnisse der DIHK-Standortumfrage, wonach die betroffenen Unternehmen die Rahmenbedingungen für die industrielle Produktion noch nie seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 so schlecht einschätzten wie derzeit. Nahezu alle Standortfaktoren erhalten von den Betrieben eine niedrigere Bewertung als bei der vorangegangenen Befragung vor drei Jahren. Der Mittelwert rutscht mit 4,0 – also nur noch "ausreichend" – auf einen historischen Tiefpunkt (2020: 3,6; 2017: 3,3).

Wenig verwunderlich belegen auch alle Indikatoren zur Lage und zu den Erwartungen der Unternehmen, dass Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in Deutschland vor großen Herausforderungen stehen. Nach der DIHK-Konjunkturumfrage, in der sich zu Jahresbeginn 26.000 Unternehmen geäußert haben, verfestigt sich die schlechte Stimmung in der deutschen Wirtschaft. Zudem sinken die Investitionsabsichten der Unternehmen deutlich – das schmälert späteres Wachstumspotenzial.

Dabei könnte die Politik in fast allen Bereichen positive Impulse für mehr Wirtschaftswachstum geben, indem die Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum nachhaltig verbessert werden. Dies beginnt beim Abbau von unnötiger Bürokratie und reicht bis hin zu kürzeren Planungs- und Genehmigungsverfahren.

2. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz entlastet Unternehmen

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah noch eine Entlastung für die Wirtschaft von rund 7 Milliarden Euro vor; nach dem nun von Bundestag und Bundesrat gebilligten Ergebnis des Vermittlungsausschusses beläuft sie sich nun auf 3,2 Milliarden Euro.

Uneingeschränkt positiv ist, dass die ursprünglich vorgesehene Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen gestrichen wurde. Diese hätte zu erheblichen zusätzlichen Bürokratiekosten für die Unternehmen geführt.

Mehr Liquidität durch bessere Verlustverrechnung

Richtig sind auch die Verbesserungen beim Verlustvortrag. Bisher kann dieser bis zu einer Million Euro vollständig mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, darüber hinaus nur zu 60 Prozent. Für die kommenden vier Jahre sollen 70 Prozent verrechenbar sein. Das verschafft den Unternehmen nach einer wirtschaftlichen Schwächephase zusätzliche Liquidität, um mehr Mittel für die notwendigen Investitionen zur Verfügung zu haben. Leider entfiel im Vermittlungsverfahren die dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrages von zwei auf drei Jahre.

Derzeit können Verlustvorträge nur bis zu 1 Millionen Euro mit aktuellen Gewinnen voll verrechnet werden – darüber hinaus nur zu 60 Prozent (2024 bis 2027: 70 Prozent). So müsste beispielsweise ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 100 Millionen Euro (mit annahmegemäß 300 Mitarbeitern), das über einen Verlustvortrag von 10 Millionen Euro aus der Corona-Krise und der sich anschließenden Ukrainekrieg-Krise verfügt, bei einem aktuellen Jahresgewinn von 5 Millionen Euro Steuern in Höhe von 480.000 Euro zahlen. Denn von 5 Millionen Euro sind Verluste in Höhe 1 Million Euro abziehbar. Weil lediglich 60 Prozent der verbleibenden 4 Millionen Euro mit Verlusten verrechnet werden können, bleibt ein Anteil von 40 Prozent (also 1,6 Millionen Euro), der mit 30 Prozent (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) zu versteuern ist.

Dies entspricht einer Steuerzahlung von 480.000 Euro – obwohl das Unternehmen die Verluste der Vorjahre noch nicht wieder aufgeholt hat. Steuertechnisch ausgedrückt würde das Unternehmen über einen ausreichenden Verlustvortrag zur vollständigen Verrechnung der aktuellen Gewinne verfügen. Dieses Geld fehlt für Investitionen, die in den Krisenjahren gegebenenfalls nicht vorgenommen werden konnten.

Investitionsimpuls durch degressive Abschreibung

Ein wichtiger Punkt ist die bis Ende 2024 befristete Verlängerung der degressiven Abschreibung, allerdings nur in Höhe von 20 Prozent und nicht wie bisher in Höhe von 25 Prozent. Diese Verlängerung war richtig – aus Sicht der Unternehmen jedoch zu wenig. Denn schnellere Abschreibungen sind aus ökonomischer Sicht der "Königsweg" für mehr Wachstum und Beschäftigung durch mehr Investitionen.

Eine Studie des ifo-Instituts belegt einen besonders hohen positiven Effekt für bessere steuerliche Abschreibungen auf Investitionen und Beschäftigung. So ergab die Simulation einer Verkürzung des Abschreibungszeitraums von zehn auf vier Jahre langfristig fast 5 Prozent höhere Investitionen. Die Beschäftigung würde um 600.000 Stellen höher ausfallen und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,74 Prozent steigen. Umgekehrt bedeuten bessere Abschreibungen nicht zwangsläufig dauerhaft geringere Steuereinnahmen, so die Ergebnisse des ifo. Langfristig erhöhen sich sogar die Steuereinnahmen in der ifo-Simulation um jährlich 8,5 Milliarden Euro.

Die geplante Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1.000 Euro wurde im Vermittlungsausschuss leider gestrichen.

Mehr Innovationen durch höhere Forschungszulage

Ein großer Teil der verbliebenen Entlastungen durch das Wachstumschancengesetz ist auf die Verbesserungen bei der Forschungszulage zurückzuführen. So wurden die maximale Förderung von 1 Million auf 2,5 Millionen Euro und der Fördersatz für KMU angehoben. Wichtig ist auch, dass nunmehr auch die Sachkosten eines Forschungsvorhabens förderfähig sind. Die Verbesserungen bei der Forschungszulage werden auch durch das aktuelle EFI-Gutachten unterstützt. Der digitale Wandel begleitet von einer steigenden Bedeutung künstlicher Intelligenz sowie die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität machen größere Innovationsanstrengungen nötig, die letztlich zu mehr Wachstum führen. Dies sichert auch zukünftig den hohen Wohlstand hierzulande.

3. Neuausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik sollte zu grundlegender Steuerentlastung für Unternehmen führen

Aus ökonomischer Sicht sollten weitere steuerliche Entlastungen und Erleichterungen in dieser Legislaturperiode folgen. Die Unternehmen in Deutschland erwarten eine echte Unternehmensteuerreform – die letzte liegt mittlerweile 16 Jahre zurück. Das deutsche Steuerrecht ist an vielen Stellen reparaturbedürftig. Eine solche Reform sollte da ansetzen, wo das Wachstumschancengesetz gekürzt wurde.

Steuerbelastung wichtiger Standortfaktor

Wichtig wäre eine Verringerung der Steuerbelastung auf Unternehmensebene von aktuell etwa 30 Prozent in die Nähe des OECD-Schnitts von circa 23 Prozent. Der Durchschnitt der EU-Staaten ist sogar noch niedriger. Die positive Wirkung von Steuersenkungen auf Wachstum und Beschäftigung ist durch zahlreiche Studien belegt. So würden laut der oben erwähnten Studie des ifo-Institutes aus 2021 bei einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes um fünf Prozentpunkt die Investitionen langfristig um ein Prozent zulegen, die Beschäftigung stiege um knapp 100.000 und das BIP um knapp 0,6 Prozent beziehungsweise um 24 Milliarden Euro.

Bessere Abschreibungen = höhere Liquidität = höhere Investitionen = mehr Wachstum

Bei den steuerlichen Abschreibungen wären aus Sicht der Unternehmen deutlich höhere Entlastungen angebracht gewesen, um für mehr Investitionen und damit für Wachstum zu sorgen. So sollte die degressive Abschreibung dauerhaft mit 33 Prozent eingeführt werden und die GWG-Grenze auf mindestens 2.000 Euro angehoben werden. Letzteres senkt zudem die Bürokratiekosten in den Betrieben.

Bessere Verlustverrechnung erhöht Liquidität

Unternehmen sollten ihre Verluste vollständig geltend machen können. Idealerweise können sie diese auch mit den drei vergangenen Jahren verrechnen. Das schafft Liquidität und hilft gerade den Unternehmen, die sich zeitweise in wirtschaftlichen Schwächephasen befinden. Gleiches gilt für Verlustvorträge. Diese sollten vollständig mit zukünftigen Gewinnen verrechenbar sein, nicht wie aktuell mit 70 Prozent des Verlustbetrags, der eine Million Euro übersteigt. Ab 2028 wird sogar wieder die "alte" Begrenzung von lediglich 60 Prozent greifen.

Steuerbürokratie abbauen

Zudem beklagen die Unternehmen eine zu hohe Steuerbürokratie hierzulande, zum Beispiel durch langwierige Betriebsprüfungen und damit verbundene lange Aufbewahrungsfristen, durch zu aufwändige Steuererklärungen (beispielsweise beim Formular "Einnahmen-Überschuss-Rechnung"), oder auch durch neue Meldepflichten wie etwa bei den grenzüberschreitenden Steuergestaltungen.

Bei grundlegender Entlastung muss Gewerbesteuer einbezogen werden

Die derzeitige Gewerbesteuer sollte durch eine neue kommunale Unternehmensteuer ersetzt werden. Ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer kann keine grundlegende Entlastung bei den Unternehmensteuern gelingen. Es gilt deshalb, die kommunale Ebene bei einer Steuerreform einzubeziehen. Immer weiter steigende Hebesätze belasten die Unternehmen vor Ort. Zudem wird sie vielfach als zusätzliche Bürokratie empfunden, da ihre Bemessungsgrundlage zum Teil erheblich von der der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer abweicht. Dies nicht zuletzt wegen der Hinzurechnungen eines Teils der Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten zum zu versteuernden Gewinn, was zudem eine Substanzbesteuerung darstellt.

Die Gewerbesteuer sollte idealerweise durch eine rein gewinnabhängige Steuer mit kommunalem Hebesatzrecht ersetzt werden, die in ihrer Bemessungsgrundlage der der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer gleicht. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes bietet hierfür bereits den ausreichenden Rahmen.

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Mann im Haus der deutschen Wirtschaft
Dr. Rainer Kambeck Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand

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Porträtfoto Jens Gewinnus
Jens Gewinnus Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer