Beschlossen wurden Änderungen unter anderem bei der "No-Russia-Klausel", neue Auflagen für russisches Flüssigerdgas (LNG) und eine weitere Ausweitung der Sanktionsliste.
"No-Russia-Klausel" gilt zunächst nicht für Tochterunternehmen
Die No-Russia-Klausel (EU-Verordnung 833/2014, Artikel 12g) verpflichtet alle Exporteure, bei Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr bestimmter Güter oder Technologien in ein Drittland die Wiederausfuhr nach Russland sowie die Nutzung in Russland vertraglich zu untersagen.
Anders als zuvor innerhalb der EU-Kommission diskutiert, wurde diese Regelung zunächst nicht auf ausländische Tochterunternehmen von EU-Firmen ausgeweitet. Allerdings sollen künftig in der Europäischen Union ansässige Muttergesellschaften nach besten Kräften sicherstellen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Aktivitäten beteiligt sind, die den Zielen der Sanktionen zuwiderlaufen. Inwieweit die bestehende Verpflichtung nach Artikel 12g Sanktionsumgehungen effektiv einschränkt, will die EU weiter genau beobachten und analysieren.
Neu ist auch, dass öffentliche Aufträge mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen künftig keine No-Russia-Klausel mehr enthalten müssen. Zudem gelten Island und Liechtenstein nun als "anerkannte Partnerländer" und sind von den Verpflichtungen der Klausel befreit. Für die USA, Japan, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz galt das bereits zuvor.
Ein weiterer Beschluss betrifft russisches Flüssiggas: LNG aus Russland in europäischen Häfen zum Weitertransport in Länder außerhalb der EU umzuladen, ist fortan untersagt. Darüber hinaus werden russische LNG-Projekte mit einem Investitions- und Bereitstellungsverbot belegt.
Russisches Bezahlsystem SPFS erstmals sanktioniert
Erstmals hat die EU zudem Maßnahmen gegen das russische Bezahlsystem SPFS verhängt. Dieses "System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen" hatte die russische Zentralbank entwickelt, um die Auswirkungen restriktiver Maßnahmen zu neutralisieren. EU-Unternehmen, die außerhalb Russlands tätig sind, wird der Anschluss an das SPFS oder gleichwertige spezialisierte Dienste nun untersagt.
Weitere Aspekte des Pakets umfassen die Erweiterung von Exportverboten (unter anderem für Chemikalien, einschließlich Manganerze und Verbindungen seltener Erden, Kunststoffe, Bildschirme und elektrische Geräte), ein Importverbot für Helium sowie die Erweiterung der Liste von sanktionierten Personen und Organisationen.
Details und weitere Informationen zum 14. Sanktionspaket finden Sie unter www.consilium.europa.eu. Eine englischsprachige FAQ-Liste hat die Kommission unter https://ec.europa.eu zusammengestellt. Die konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 833/2014 gibt es unter https://eur-lex.europa.eu; dort finden Sie auch die konkreten Daten, ab denen die einzelnen Sanktionen berücksichtigt werden müssen.