Am 16. Dezember hat die Europäische Union das 15. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es richtet sich insbesondere gegen die russische "Schattenflotte", also gegen Schiffe unter fremder Flagge, die Russland dazu einsetzt, um westliche Strafmaßnahmen zu umgehen.
Neues EU-Sanktionspaket zielt auf russische "Schattenflotte" ab
Die Schattenflotte umfasst vor allem Tanker, die sich an Hochrisikotransporten von russischem Erdöl oder Erdölerzeugnissen, an Waffenlieferungen, Getreidediebstahl oder der Unterstützung des russischen Energiesektors beteiligt haben. Die EU belegt in ihrem 15. Sanktionspaket 52 Schiffe mit Zugangs- und Dienstleistungsverbot in europäischen Häfen; insgesamt gilt das jetzt für 79 Tanker.
Zudem wurden 54 weitere Personen und 30 Einrichtungen in die Sanktionslisten aufgenommen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Erstmals verhängte die EU mit dem neuen Paket auch umfassende Strafmaßnahmen gegen 7 chinesische und 2 nordkoreanische Akteure.
Darüber hinaus wurden 32 weitere Unternehmen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands beim Krieg gegen die Ukraine unterstützen, in die Liste der sanktionierten Einrichtungen aufgenommen. Diese Firmen haben ihren Sitz teils in Russland, unter anderem aber auch in China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Schutz vor Schadensersatzklagen aus Russland
Um EU-Unternehmen künftig vor rechtswidrig von russischer Seite gegen sie geltend gemachten Schadenersatzforderungen zu schützen, dürfen bestimmte Entscheidungen russischer Gerichte in der EU fortan weder anerkannt noch durchgesetzt werden – ungeachtet vorausgegangener Vereinbarungen der Vertragspartner.
Zudem beschloss die EU-Kommission weitere Maßnahmen im Finanzsektor.
Details und weitere Informationen zum 15. Sanktionspaket finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission unter ec.europa.eu.
Russlandsanktionen im Überblick
Unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website sowohl die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete zusammengefasst als auch Verbote und Genehmigungen inhaltlich sortiert. Eine FAQ-Liste ist unter www.bafa.de ebenfalls angebunden.
Die EU-Kommission hält auf ihrer Website einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen bereit. Sie hat darüber hinaus auch eine Zeitleiste erstellt.
Einen guten Überblick über die Maßnahmen gibt es – unter anderem mit einer Chronologie und zahlreichen Infografiken – auch auf der Website des Europäischen Rates.