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EU erhöht Druck auf Russland weiter

Schiff im Abendlicht

Die sogenannte Schattenflotte bleibt im Blick der Kommission

© Westend61 / Getty Images

Am 19. Februar hat die EU das nunmehr 16. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es ist am 24. Februar, dem dritten Jahrestag der russischen Invasion in der Ukraine, in Kraft getreten und beinhaltet vor allem verschärfte Maßnahmen gegen die russische "Schattenflotte".

Dabei geht es um Schiffe, die sich unter fremder Flagge an Hochrisikotransporten von russischem Erdöl oder Erdölerzeugnissen, an Waffenlieferungen, Getreidediebstahl oder an der Unterstützung des russischen Energiesektors beteiligen. 

Ende 2024 hatte bereits das 15. Sanktionspaket 79 Schiffen das Einlaufen in EU-Häfen untersagt. Nun kommen 74 weitere dazu.

Zusätzliche Ein- und Ausfuhr-Verbote

Zudem verbietet die EU ab dem 24. Februar den Import von russischem Primäraluminium. Hier gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. 

Nicht mehr nach Russland verkauft werden dürfen künftig Chromerze und -verbindungen sowie auch chemische Ausgangsstoffe, die auch militärisch genutzt werden könnten, Geräte, die zur Steuerung von Kampfdrohnen einsetzbar wären (auch Videospiel-Controller), sowie Software für CNC-Maschinen, die zur Herstellung von Waffen dienen.

Zu den weiteren von der EU beschlossenen Maßnahmen gehören beispielsweise auch weitere Sanktionen gegen den russischen Finanzsektor, im Bereich Infrastruktur sowie gegen acht Medienunternehmen aus Russland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen und rechtfertigen. Zudem gelten nun Einreise- und Vermögenssperren gegen 48 weitere Personen und 35 Organisationen.

Details und weitere Informationen zum 16. Sanktionspaket finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission unter ec.europa.eu. Die offizielle Änderungsverordnung der EU (VO 833/2014) gibt es im Amtsblatt der EU.

Kontakt

Porträtfoto Katharina Neckel
Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen

Russlandsanktionen im Überblick

Unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website sowohl die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete zusammengefasst als auch Verbote und Genehmigungen inhaltlich sortiert. Eine FAQ-Liste ist unter www.bafa.de ebenfalls angebunden.

Die EU-Kommission hält auf ihrer Website einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen bereit. Sie hat darüber hinaus auch eine Zeitleiste erstellt.

Einen guten Überblick über die Maßnahmen gibt es – unter anderem mit einer Chronologie und zahlreichen Infografiken – auch auf der Website des Europäischen Rates.