Am 24. Februar, dem zweiten Jahrestag des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, sind die Maßnahmen des 13. Sanktionspakets der EU in Kraft getreten. Sie beinhalten unter anderem weitere Beschränkungen des russischen Zugangs zu militärischer Technologie und Rüstungsgütern.
13. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
Zugang zu Rüstungsgütern weiter eingeschränkt, Sanktionsliste deutlich verlängertDie Sanktionen richten sich insbesondere auf die Produktion von Raketen, Drohnen, Flugabwehrsystemen, Militärfahrzeugen sowie Hightech-Komponenten für Waffen wie elektronische Transformatoren, Stromrichter, Induktionsspulen und militärisch nutzbare Aluminiumkondensatoren sowie andere militärische Ausrüstung.
Darüber hinaus wurden weitere 194 Unternehmen und Einzelpersonen, die sich an den Kriegsbemühungen Russlands beteiligen, in die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Diese Liste umfasst nun mehr als 2.000 Einträge.
Mit dem neuen Paket wird zudem das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgenommen. In der Folge ist kein Nachweis über das Ursprungsland von gelisteten Eisen- und Stahlprodukten erforderlich, wenn diese aus dem Vereinigten Königreich eingeführt werden.
Weitere Details zum 13. Sanktionspaket gibt es auf der Website der EU-Kommission.
Russlandsanktionen im Überblick
Unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website sowohl die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete zusammengefasst als auch Verbote und Genehmigungen inhaltlich sortiert. Eine FAQ-Liste ist unter www.bafa.de ebenfalls angebunden.
Die EU-Kommission hält auf ihrer Website einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen bereit. Sie hat darüber hinaus auch eine Zeitleiste erstellt.
Einen guten Überblick über die Maßnahmen gibt es – unter anderem mit einer Chronologie und zahlreichen Infografiken – auch auf der Website des Europäischen Rates.