Eine "atmende", kooperative Regulierung, die die Betriebe nicht überfordert und globale Standards unterstützt: Diese Kriterien sollte die Nachhaltigkeitsbewertung der EU-Taxonomie nach Auffassung der IHK-Organisation erfüllen, damit sie die Transformation der Wirtschaft in der Praxis tatsächlich befördern kann.
Wie eine "Transformations-Taxonomie" in der Praxis funktionieren kann
DIHK-Vorstandspapier nennt Leitlinien für die Sustainable-Finance-RegulierungUm die ambitionierten Klimaziele Deutschlands und der EU umzusetzen, müssen die Unternehmen immense Investitionen stemmen – und das unter durch Energiekrise, Inflation und Fachkräftemangel massiv erschwerten Bedingungen. Unter anderem gilt es, die betriebliche Energieversorgung und die Logistik umzustellen, neue Produkte und Services zu entwickeln und Betriebsanlagen zu modernisieren. Das lässt sich nur mit externem Kapital bewerkstelligen.
Dazu passt das Ziel der EU-Taxonomie, Finanzierung in klima- und umweltfreundliche Investitionen zu lenken. Was zu beachten ist, damit die Sustainable-Finance-Regulierung auch zu den gewünschten Ergebnissen führen kann, beschreibt der DIHK einem Vorstandspapier von Ende November anhand von drei Leitlinien.
1. EU-Taxonomie vereinfachen – dann dynamisch und in der Praxis handhabbar umsetzen
Zunächst schlägt die IHK-Organisation vor, die EU-Taxonomie zu vereinfachen und stärker an praktischen Realitäten zu orientieren. Denn häufig lassen in der Praxis betriebliche Wertschöpfungsketten und Tätigkeiten nicht trennscharf als nachhaltig oder nicht-nachhaltig definieren; zudem ändern sich Geschäftsmodelle im Zeitablauf.
Eine sich anpassende und kontinuierlich in Kooperation mit der Wirtschaft weiterentwickelte "Transformations-Taxonomie" wäre daher aus Sicht der Unternehmen kleinteiligen und statischen Vorgaben vorzuziehen. Im Mittelpunkt müssten Ziele stehen, die an aktuelle Entwicklungen angepasst werden könnten. Gleichzeitig dürfen sich die Bedingungen nicht zu oft und schnell verändern, um den Unternehmen notwendige Investitionen zu ermöglichen.
2. Verhältnismäßigkeit für die Breite der Wirtschaft wahren
Die Berichtspflichten müssen nach Auffassung der IHK-Organisation verhältnismäßig ausgestaltet werden. Zu berücksichtigen seien die Größe des jeweiligen Betriebes und die Relevanz seines Beitrages zu den Nachhaltigkeitszielen. Für kleine und mittlere Unternehmen werden Berichte auf freiwilliger Basis vorgeschlagen; die in den Wertschöpfungs- und Lieferketten an sie durchgereichten Informationsanforderungen sollten eng begrenzt und standardisiert sein.
3. Globale Standards unterstützen
International aktive deutsche Unternehmen, die ihre Aktivitäten auch weltweit finanzieren, stehen vor einer besonderen Herausforderung: Sie müssen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen an Kennzahlen, Berichte und Nachweise operieren.
Die IHK-Organisation spricht sich deshalb gegen einen europäischen Sonderweg aus. Nicht zuletzt im Interesse der Wettbewerbsneutralität sollte sich die EU gemeinsam mit den bestehenden Initiativen auf einen globalen Berichtsstandard einigen.