Eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Stromversorgung – wie sich dieses Ziel marktwirtschaftlich und im Sinne der Klimaziele erreichen lässt, zeigt eine neue Studie, die im Auftrag verschiedener Organisationen, unter anderem der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), erstellt wurde.
Die Beratungsgesellschaft Connect Energy Economics erstellte die Studie im Auftrag des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE), des Verbandes Die Familienunternehmer, der DIHK, der European Energy Exchange (EEX), des VEA – Bundesverband der Energieabnehmer und des ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) sowie einer Reihe von weiteren Unternehmen. Sie liefert damit einen Vorschlag, wie sich der in den Koalitionsverhandlungen diskutierte "technologieoffene und marktwirtschaftliche Kapazitätsmechanismus" durch eine Weiterentwicklung des Strommarkts ausgestalten ließe.
Grundidee ist die Einführung einer Absicherungspflicht, also einer Verpflichtung der Stromversorger, ihre Lieferverpflichtungen abzusichern. Dies reizt Investitionen in tatsächlich benötigte steuerbare Leistung an und ermöglicht damit eine schnelle, marktwirtschaftliche und kostengünstige Organisation der Versorgungssicherheit. Damit kann auf eine zusätzliche teure Strompreisumlage für private Verbraucher und Unternehmen zur Finanzierung eines zusätzlichen Kapazitätsmarkts verzichtet werden, wie er aktuell von der Politik diskutiert wird.
Wer? Wann? Wie? So kann es funktionieren
Die Untersuchung zeigt, wie die genaue Ausgestaltung einer solchen Absicherungspflicht aussehen könnte: Wer ist zur Absicherung verpflichtet? Was ist abzusichern? Wann und wie lange gilt die Pflicht? Wie kann die Absicherungspflicht erfüllt werden? Und wie wird eine Erfüllung und damit die Versorgungssicherheit gewährleistet?
Als Vorteile der Absicherungspflicht nennen die Autoren eine marktbasierte und realistische Nachfrageprognose und einen technologieoffenen Wettbewerb, der zu niedrigeren Kosten führe. Die Verpflichtung ließe sich demnach unter anderem über den Terminmarkt, über Eigenerzeugung oder durch Nachfrageflexibilität erfüllen, wodurch ein hohes Maß an Wettbewerb und Innovation erreicht würde.
Ausgestaltung ist relativ einfach
Die Absicherungspflicht baut auf bestehenden Regelungen und Marktprozessen zum Risikomanagement im Energiemarkt auf. In der jüngsten Reform der europäischen Strombinnenmarktrichtlinie ist zudem bereits eine "Hedging Obligation" angelegt. Dadurch lässt sich die Absicherungspflicht vergleichsweise einfach ausgestalten und erfordert keine langjährige und unsichere beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission.
"Die Strompreise sind für die Wirtschaft schon heute viel zu hoch", stellt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks klar. "Weitere Preissteigerungen wären zusätzliches Gift für die wirtschaftliche Entwicklung." Gleichzeitig sei die Versorgungssicherheit für Unternehmen von entscheidendem Wert, so Dercks. "Die Absicherungspflicht ermöglicht beides", lobt er, "da sie die Sicherheit der Versorgung über einen marktwirtschaftlichen Technologiewettbewerb so günstig wie möglich sichert."
Sie finden die Studie "Die Ausgestaltung der Absicherungspflicht – Marktwirtschaftliche Organisation der Versorgungssicherheit im Strommarkt" als PDF-Dokument zum Download auf der Website von Connect Energy Economics.
Kontakt
Dr. Sebastian BolayBereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie