Die Novellierung des Aufstiegs-BAföG kann nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Weitere Anpassungen würden diesen Effekt jedoch noch deutlich verstärken.
Novelliertes Aufstiegs-BAföG "ein gutes Signal"
DIHK empfiehlt zudem zweite Regelförderung, Straffung und DigitalisierungDas Ende Juli vom Bundeskabinett beschlossene "5. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes" wurde am 17. Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten. Es sieht Leistungsverbesserungen vor, unter anderem bei der Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für angehende Wirtschaftsfachwirte, Industriemeister oder Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung.
Für diese sei die Novellierung des Aufstiegs-BAföG "ein gutes Signal", lobt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks: "Ein verbessertes Aufstiegs-BAföG vergrößert die Attraktivität der Höheren Berufsbildung und wirkt dem Fachkräftemangel vor allem bei top beruflich Qualifizierten entgegen."Doch er sieht noch Luft nach oben: "Sinnvoll wäre es, künftig auch eine zweite Weiterbildung auf derselben Fortbildungsstufe zu fördern, so wie es die Ampel-Regierung in der Koalitionsvereinbarung angekündigt hatte." Das sei "gerade mit Blick auf einen zunehmend flexiblen Arbeitsmarkt mit entsprechenden Berufs- und Tätigkeitswechseln sinnvoll".
Und: "Kürzere Bearbeitungszeiten der Anträge sowie eine konsequente Digitalisierung der Antragsverfahren würden ebenfalls dazu beitragen, dass sich ein verbessertes Aufstiegs-BAföG positiv auf die Fachkräftesicherung der Betriebe auswirkt."
Einzelheiten zu den Verbesserungen, die zum 1. Januar 2025 an den Start gehen sollen, finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.