Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form noch verfassungsgemäß ist. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) plädiert dennoch für die Komplettabschaffung dieser Zusatzbelastung.
Die Entscheidung des Gerichts vom 26. März schaffe "eine rechtliche, aber noch keine politische Klarheit", bedauert Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
"Das brauchen die Unternehmen aber: Seit der Teilstreichung des Solidaritätszuschlages im Jahr 2021 tragen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Betriebe das jährliche Aufkommen von etwa 13 Milliarden Euro – Hunderttausende Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften."
Dabei seien die Betriebe durch die aktuellen Krisen ohnehin bereits stark belastet. "Vor allem die Kombination aus sowieso schon hohen Steuerbelastungen und dann noch hohen Energiekosten machen den Unternehmen zu schaffen", berichtet Adrian. "Die neue Bundesregierung sollte Unternehmen bei den Steuern strukturell entlasten. Die Unternehmensteuern müssen in Richtung 25 Prozent reduziert werden." Dann könnten die Betriebe auch wieder mehr investieren.
"Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen", stellt der DIHK-Präsident klar. "Mit einer kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlages könnte die neue Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Einstieg in eine umfassende Unternehmensteuerreform setzen. Das könnte der Bund sogar alleine beschließen, weil die Soli-Einnahmen vollständig in den Bundeshaushalt fließen. Die Länder müssten also bei einer Abschaffung des Solis noch nicht einmal zustimmen."
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Dr. Rainer KambeckBereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand