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Melnikov: Omnibus-Paket nur ein Hoffnungsschimmer

DIHK fordert Belastungsmoratorium bis zum Abschluss der Verhandlungen
Papierstapel mit bunten Post-its

Unternimmt die EU nun ernsthafte Schritte zum Bürokratieabbau?

© Jose A. Bernat Bacete / Moment / Getty Images

Mit dem sogenannten "Omnibus"-Paket will die EU-Kommission mehrere europäische Richtlinien entschlacken, darunter die Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach Auffassung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) müssen Unternehmen nun so schnell wie möglich von dem bestehenden "Wust an Regulierungen" entlastet werden.

Helena Melnikov am Schreibtisch

Helena Melnikov

© DIHK / Werner Schuering

In dem Maßnahmenpaket, das die EU-Kommission am 26. Februar vorstellen will, sieht die DIHK einen ersten Schritt in einer für die Betriebe schwierigen Lage: "Europas Unternehmen fühlen sich erdrückt von dem Wust an Regulierungen, der sich insbesondere in den vergangenen fünf Jahren über sie gewälzt hat", berichtet DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. Die deutschen Mittelständler und ihre Mitarbeiter mit ihren internationalen Geschäftsverbindungen treffe das ganz besonders stark. 

"Das erste Omnibus-Paket zum Bürokratieabbau ist ein Hoffnungsschimmer für unsere Wirtschaft, aber nicht mehr", stellt sie klar. "Unternehmen brauchen dringend weniger Bürokratie, klarere Regeln und eine praxisnahe Ausrichtung der Vorgaben. Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und die nachhaltige Transformation mitzugestalten. Doch es muss realistisch umsetzbar sein und darf die Innovationskraft der Wirtschaft nicht einschränken." 

Damit sich wieder Vertrauen aufbauen könne, fordert die DIHK laut Melnikov: "Keine zusätzlichen Belastungen, solange die Verhandlungen über das Omnibus-Paket noch nicht abgeschlossen sind!" 

CSDDD, CSRD und CBAM dringend vereinfachen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) stellten Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, warnt die DIHK-Hauptgeschäftsführerin. "Die umfangreichen Anforderungen der 2024 verabschiedeten CSDDD würden zu wesentlich mehr bürokratischem Aufwand, hohen Kosten und Rechtsunsicherheiten führen. Daher ist es folgerichtig, Vereinfachungen sowie eine Verschiebung der Anwendungsfristen vorzusehen, um Unternehmen zu entlasten und ihnen mehr Vorbereitungszeit zu geben." 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD verursache für die berichtspflichtigen Unternehmen große Belastungen, kritisiert Melnikov. Über den "Trickle-down-Effekt", bei dem auch eigentlich nicht berichtspflichtigen Betrieben von ihren Kunden oder Banken Daten abverlangt werden, treffe sie insbesondere mittelständische Unternehmen. "Eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten, weniger Datenpunkte und eine längere Übergangsregelung sind essenziell", fordert sie. 

Ähnliches gilt für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM. Er solle "Carbon Leakage" verhindern, also die Abwanderung von Produktion in Drittländern mit weniger strengen Klimaschutzregeln. In der Praxis führe er jedoch zu besonders hohem bürokratischem Aufwand, erklärt Melnikov, gerade für kleine Importeure. "Bereits für einfache Waren wie Schrauben müssen ab einem Wert von 150 Euro aufwendige Formulare mit bis zu 300 Datenfeldern ausgefüllt werden. Die geplanten umfangreichen Vereinfachungen verbessern den CBAM. Sie müssen jetzt schnell und klar umgesetzt werden, um die Unternehmen zu entlasten." 

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Zwick, Sandra
Sandra Zwick Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung

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Porträtbild Julia Fellinger, Pressesprecherin
Julia Fellinger Pressesprecherin