Dem von der Europäischen Kommission angekündigten Vorschlag zur EU-Zollrechtsreform attestiert Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
"Für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen ist eine effiziente und möglichst reibungslose Abfertigung internationaler Warenströme durch die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten eine oft unterschätzte, aber entscheidende Größe", stellt Treier klar. "Daher wäre eine praxisnahe EU-Zollreform mit Fokus auf Bürokratieabbau und Digitalisierung für die auslandsaktiven Betriebe von großer Bedeutung."
Leider sei "davon in der EU-Zollreform nicht viel zu sehen", kritisiert der DIHK-Außenwirtschaftschef. "Dringend notwendige und seit Jahrzehnten angekündigte Entlastungen für zuverlässige Unternehmen (Authorized Economic Operators, AEO) werden in die Zukunft verschoben, kurzfristig mögliche Vereinfachungen des bestehenden Zollrechts werden nicht angegangen, der überkomplexe EU-Zolltarif wird nicht vereinfacht."
Anwendungen überarbeiten, Wirtschaft einbeziehen
Stattdessen solle die Zollfreiheit für Kleinsendungen abgeschafft werden – "ohne zu erkennen, dass die Kosten höher als die Zolleinnahmen wären", so Treier. Und: "Die EU kündigt ein 'data hub' für die Zukunft an. Das ist wichtig, allerdings wäre es gut, vorher aktuell bestehende EU-Zollanwendungen wie das EU-Traderportal endlich nutzerfreundlich zu gestalten."
Die bislang nicht vorhandene Konsultation der Wirtschaft zu den geplanten Maßnahmen müsse "schleunigst erfolgen", mahnt Treier. "Nur so ist gewährleistet, dass die künftigen Zollprozesse auch tatsächlich in der Praxis funktionieren."
22 konkrete Vorschläge, wie eine Zollrechtsreform die Wirtschaft entlasten könnte, hat die DIHK in einem Ideenpapier zusammengestellt: