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EU-Produktsicherheitsverordnung fordert Betriebe erheblich

DIHK kritisiert Bürokratie und unklare Vorgaben

Sogar für den Verkauf eines gebrauchtes Fahrrad-Laufrades muss künftig eine Risikoanalyse erstellt werden

© Mypurgatoryyears / E+ / Getty Images

Das Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember stelle "Händler und Hersteller vor große Herausforderungen" warnt Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK). Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sei "immens".

Volker Treier sinnierend 2022

Volker Treier

© DIHK / Werner Schuering

Zum einen müssten die Unternehmen eine Vielzahl zusätzlicher Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen, so Treier, etwa eine Risikoanalyse bereitstellen und einen "verantwortlichen Wirtschaftsakteur" in der EU angeben. Zum anderen werfe die Verordnung in ihrer aktuellen Form noch viele ungeklärte Fragen auf, die bisher auch von der EU-Kommission nicht beantwortet werden könnten. 

Auch die erst kurz vor Inkraftsetzung veröffentlichten FAQ der EU-Kommission böten keine ausreichende Klarheit, kritisiert das DIHK-Hauptgeschäftsführungsmitglied. "Viele relevante Fragen sind offen, zum Beispiel zur Kennzeichnung von Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden und über Lieferketten mit verschiedenen Akteuren in die EU gelangen."

Digitale Produkte und Software ebenfalls betroffen

Problematisch bleibt laut Treier zudem, "dass sich der Anwendungsbereich der Verordnung nicht nur auf physische Produkte erstrecken soll, sondern jetzt auch digitale Produkte einschließlich Software umfasst". Diese Ausdehnung der Anwendung werde von vielen Unternehmen in Deutschland und Europa als zusätzliche bürokratische Belastung wahrgenommen.

"Auch nachhaltige Geschäftsmodelle stehen durch die Regelungen unter Druck", gibt er zu bedenken. Wer beispielsweise gewerblich gebrauchtes Auto-, Fahrrad- oder Motorradzubehör verkaufe, müsse künftig ebenso eine Risikoanalyse vorlegen wie bei brandneuen Produkten. Und auch auf Online-Händler kämen neue Vorgaben zu: "mit verpflichtender Herstellernennung, Produktabbildungen und Pflichtinformationen zur Produktsicherheit".

Regelungen praxisnäher und bürokratieärmer gestalten

Die DIHK hat während des Gesetzgebungsprozesses vielfach dafür geworben, die Regelungen praxisnäher und bürokratieärmer zu gestalten, um nicht noch mehr lähmende Bürokratie für die Wirtschaft zu schaffen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gehört nach ihrer Auffassung endlich in den Fokus der europäischen Gesetzgebung.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung stehe dabei nicht isoliert, sondern füge sich in eine Vielzahl bestehender gesetzlicher Anforderungen ein, die sich teilweise überschnitten. Dies erhöhe die Komplexität für Unternehmen und erschwere eine rechtssichere Umsetzung, kritisiert die DIHK. Um die Wirtschaft bei der Umsetzung der EU-Produktsicherheitsverordnung zu unterstützen, appelliert sie an die zuständigen Behörden, alltagstaugliche Muster und Leitfäden bereitzustellen, die den Unternehmen eine Orientierung bieten. 

Die 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland stehen den Unternehmen hierbei als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, um regionale Unterstützung zu leisten und so eine möglichst reibungslose Umsetzung zu ermöglichen.

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Margarita Samarin Referatsleiterin Handel

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Christian Gollnick Referatsleiter Innovationspolitik

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Susanne Schraff Pressesprecherin

EU-Verordnung zur Produktsicherheit

Die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit vom 10. Mai 2023  können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen.