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EU-Lieferkettengesetz belastet Unternehmen unverhältnismäßig

DIHK sieht auch den Aufbau resilienterer Wertschöpfungsketten in Gefahr
Container-Terminal am Hafen nachts

Internationale Lieferketten sind meist extrem komplex

© shunli zhao / Moment / Getty Images

Am 1. Juni soll das Europäische Parlament über das EU-Lieferkettengesetz abstimmen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) vermisst in der Vorlage Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit sowie Rechtssicherheit und befürchtet eine Überlastung der Betriebe.

Peter Adrian Januar 2023

Peter Adrian

© DIHK / Werner Schuering

"Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind auch für die Wirtschaft wichtige Anliegen, die uns mit der Politik verbinden", stellt DIHK-Präsident Peter Adrian dazu klar.

Der EU-Richtlinienvorschlag gefährde allerdings gerade den Aufbau alternativer und resilienterer Wertschöpfungsketten in der Welt, warnt er. "Die geplanten Regelungen fördern den Rückzug europäischer Unternehmen aus verschiedenen Regionen der Welt. Damit wird gerade das Gegenteil dessen erreicht, was eigentlich das Ziel ist: zu bleiben und an der Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort mitzuarbeiten." 

"Dem Gesetz fehlt es an Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit", kritisiert Adrian. Lieferketten seien komplex und bestünden oft aus mehreren Hundert, zum Teil mehreren Tausend Unternehmen. "In der Regel ist dem einzelnen Betrieb nur der direkte Zulieferer bekannt", gibt der DIHK-Präsident zu bedenken. "Die zusätzlichen Berichtspflichten lösen in den Betrieben erheblichen Aufwand und hohe Kosten aus – erforderlich wäre angesichts vieler aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen aber ein Abbau von Belastungen für die Unternehmen."

Neue Risiken ohne Kontrollmöglichkeiten

Das Lieferkettengesetz bürde den Betrieben "ein neues und unkalkulierbares Haftungsrisiko auf", fährt Adrian fort: "Von ihnen wird eine Kontrolle erwartet, die außerhalb ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten liegt." Kleine und mittlere Unternehmen würden von den geplanten Regelungen komplett überfordert, so seine Sorge. "Selbst diejenigen, die unter der nun geplanten Schwelle von 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Jahresumsatz liegen, müssen sich in Zukunft intensiv mit den Gesetzeskriterien beschäftigen. Denn alle bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Sorgfaltspflichten der großen Unternehmen durch einen Kaskadeneffekt an kleinere Betriebe weitergegeben werden."

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Natascha Waltke Referatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte

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