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DIHK: Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung notwendig

Rechtssichere Anwendung derzeit nicht möglich
Entwaldung Luftbild

Die Verordnung regelt Bereitstellung und Export von Rohstoffen und Erzeugnissen, die mit der Schädigung von Wäldern in Verbindung stehen

© ollo / E+ / Getty Images

Mit Sorge beobachtet Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), dass sich rund um die EU-Entwaldungsverordnung neue Unsicherheiten ergeben haben. Die Einführung einer No-Risk-Kategorie werde von der gewerblichen Wirtschaft allerdings unterstützt.

Eigentlich hätte die Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) Ende 2024 in Kraft treten sollen. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 2. Oktober sollen die Unternehmen jedoch zwölf Monate Aufschub erhalten. Dem hat das EU-Parlament am 14. November zwar zugestimmt, allerdings müssen nun wesentliche Änderungen der Verordnung im Trilog neu verhandelt werden.

Einigung im Trilog dringend erforderlich

Volker Treier gestikulierend

Volker Treier

© DIHK / Werner Schuering

"Die Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR ist wirtschaftlich gesehen notwendig", stellt Volker Treier klar. "Sie darf jetzt nicht wieder gefährdet werden. Alles andere wäre ein alarmierendes Signal für die sowieso aktuell stark gebeutelte deutsche Wirtschaft."

 Vielmehr müsse "jetzt dringend eine Einigung im Trilog erzielt werden, um die Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen und deren Handelspartner zu begrenzen".

Denn eine rechtssichere Anwendung der Verordnung ist laut Treier "derzeit schlichtweg nicht möglich". So sei das Länder-Benchmarking, das die Sorgfaltspflichten der Unternehmen konkret definiert, noch nicht veröffentlicht und das IT-System, über das die Nachweispflichten abgewickelt werden sollen, noch nicht ausgereift. "Eine Verschiebung ist daher alternativlos, um einen unvorbereiteten Start zu verhindern", so der DIHK-Außenwirtschaftschef. 

Vereinfachung bei Import aus Ländern mit wenig Risiko 

Die Einführung der No-Risk-Kategorie werde von der gewerblichen Wirtschaft indes unterstützt, berichtet er. "Die ursprünglich geplante Verordnung hätte eine erhebliche Belastung für die Unternehmen dargestellt." Durch die nun beschlossene Vereinfachung der Sorgfaltspflichten für Produkte aus Ländern mit vernachlässigbarem Abholzungsrisiko setzten die Entscheidungsträger ein positives Signal für den Bürokratieabbau, so Treier. "Diese Anpassung macht die Verordnung effizienter und reduziert die Belastungen für die Unternehmen." 
 

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Olga van Zijverden Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaftspolitik

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