Das Umweltmanagementsystem der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) genügt nach wie vor den ehrgeizigen Regeln des "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS). Das ergab jetzt die erneute gutachterliche Überprüfung für das laufende Jahr.
DIHK-Umweltmanagement bis 2027 validiert
IHK-Dachorganisation erfüllt auch 2024 die EMAS-KriterienDen eigenen Fußabdruck kontinuierlich verringern und dabei Ökonomie und Ökologie zusammen denken, diesem Leitgedanken folgt das Umweltmanagement, das die DIHK 2021 etabliert hat. Dabei verpflichtete sie sich dem Standard des EMAS – ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Seitdem erfasst die DIHK systematisch ihre Umweltauswirkungen in Kernbereichen wie Energie, Mobilität, Wasser, Abfall sowie Emissionen und stellt so sicher, dass alle Umweltaspekte für die Mutterorganisation und ihre Tochtergesellschaften DIHK DEinternational GmbH sowie DIHK Service GmbH rechtssicher und transparent berücksichtigt werden. Die Fortschritte werden jährlich extern geprüft und in der jeweiligen Umwelterklärung veröffentlicht.
Im Dezember 2024 erhielt die DIHK nach einer weiteren Überprüfung durch einen externen Gutachter die erneuerte EMAS-Urkunde für ihr erfolgreiches Umweltmanagement von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin.
Für die nächsten Jahre setzt sie sich messbare Ziele zu den wesentlichen Umweltauswirkungen: Angestrebt wird, den Ressourcenverbrauch am Standort weiter zu senken, den CO2-Fußabdruck der Mobilität zu begrenzen, den Arbeitsschwerpunkt Veranstaltungen neu zu denken und Menschen wie auch Einrichtungen innerhalb und außerhalb der IHK-Organisation für das Thema Umwelt- und Klimaschutz zu sensibilisieren und zu aktivieren.
Die aktuelle DIHK-Umwelterklärung steht hier zum Download bereit:
Umwelterklärung der DIHK 2024 (PDF, 1 MB)
Der Hintergrund:
EMAS ist die Kurzbezeichnung für das "Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung", das auf der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 der Europäischen Union basiert.
Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich dazu, alle einschlägigen Umweltrechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüfen. Mit einer EMAS-Registrierung werden gleichzeitig immer die Anforderungen nach ISO 14001 erfüllt. Auch nicht wirtschaftlich tätige Organisationen wie Kirchen, Schulen und öffentliche Verwaltungen können EMAS einführen.
Die Registrierung der Teilnehmer ist in Deutschland Aufgabe der IHKs und der Handwerkskammern. Alle EMAS-registrierten Organisationen in Deutschland sind im EMAS-Register www.emas-register.de eingetragen. Für den DIHK ist die IHK Berlin die regional zuständige EMAS-Registrierungsstelle.