Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird aus dem DIHK e.V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die DIHK ist damit die "IHK der IHKs".
Der DIHK e.V. wird die DIHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Interessenvertretung auf Bundesebene als zentrale AufgabeDer gesetzliche Rechtsformwechsel beendet die Übergangsphase der Umwandlung des DIHK e.V. zur DIHK, die am 12. August 2021 mit Inkrafttreten des Zweiten IHKG-Änderungsgesetzes begann. Mit der Novellierung des IHKG wurde zudem der Aufgabenbereich der DIHK auf dem Feld der wirtschaftlichen Selbstverwaltung konkretisiert.
Am 24. Januar 2023 findet in Berlin die konstituierende Sitzung der Vollversammlung der Deutschen Industrie- und Handelskammer statt. Insbesondere stehen dann die Wahlen von DIHK-Präsident und DIHK-Hauptgeschäftsführer auf der Agenda. Die bisherigen Amtsinhaber Peter Adrian und Martin Wansleben stehen weiterhin zur Verfügung.
Neu: Rat für Integrität und Schlichtung
Im Zuge der Novellierung hat der Dachverband der IHKs wegweisende organisationsinterne Reformen angestoßen: So wird ein Rat für Integrität und Schlichtung eingerichtet, dessen Hauptthemen Transparenz und Minderheitenschutz in der Interessenvertretung der DIHK sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Beteiligung der IHKs und ihrer Mitgliedsunternehmen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die DIHK die Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Gesamtverantwortung, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen. Darüber hinaus koordiniert und fördert die DIHK das Netz der Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen als Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Die DIHK unterstützt die Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Bundesrechnungshof (BRH) kann ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung prüfen.