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Busse und Lkw sollen künftig weniger CO₂ ausstoßen

DIHK plädiert für Technologieoffenheit bei der Zielerreichung
Lkw

Auch Bio-Fuels im Tank könnten nach Einschätzung der DIHK den CO₂-Ausstoß mindern

© Evgeny Markelov / Getty Images Plus

Der Rat und das Europäische Parlament haben sich am 18. Januar auf strengere CO₂-Emissionsstandards für schwere Nutzfahrzeuge geeinigt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) empfiehlt, als Erfüllungsoption für die neuen Standards auch den Einsatz von Biokraftstoffen anzurechnen. Bislang ist dies nicht vorgesehen.

Von der vorläufigen Vereinbarung betroffen sind die meisten schweren Nutzfahrzeuge, einschließlich kleiner Lastwagen, Stadt- und Reisebusse sowie Anhänger. Die neuen, strengeren Grenzwerte greifen ab 2030, 2035 und 2040. Ausnahmen gelten etwa für leichte Nutzfahrzeuge oder für Fahrzeuge aus Bergbau, Forst- und Landwirtschaft.

Für neu angeschaffte schwere Lkw und Reisebusse gelten folgende Standards: Gegenüber 2019 muss der CO2-Ausstoß

  • bis 2030 um 45 Prozent,
  • bis 2035 um 65 Prozent und
  • bis 2040 um 90 Prozent sinken.

Auch für neue Stadtbusse werden neue Vorgaben eingeführt: Hier muss der Schadstoffausstoß ab 2030 um 90 Prozent unter dem Niveau von 2019 liegen. Spätestens ab 2035 dürfen neu zugelassene Stadtbusse überhaupt kein CO2 mehr emittieren.

Für Anhänger und Sattelanhänger gibt es separate Ziele: Die Emissionswerte von Anhängern müssen bis 2030 um 7,5 Prozent, die von Sattelanhängern um 10 Prozent geringer sein als im Referenzjahr 2019.

Einigung bis 2027 auf dem Prüfstand

Bis 2027 überprüft die EU-Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung. Im Rahmen dieser Evaluierung soll auch der CO2-neutrale Betrieb von neuen Lkw oder Bussen mit erneuerbaren Kraftstoffen wie grünstrombasierten E-Fuels oder biogenem HVO-Diesel erneut geprüft werden – eine Erfüllungsoption, die bislang ausgeschlossen ist, für die die DIHK im Sinne der Technologieoffenheit aber nachdrücklich wirbt.

Die vorläufige Einigung wird nun den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat und im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt. Von beiden Institutionen muss der Text formell angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

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Louise Maizières Referatsleiterin für Wasserstoff und internationale Energiepartnerschaften

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Dr. Patrick Thiele Referatsleiter Nationale Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

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