Pfadnavigation

"Listing Act Package" im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Erleichterter Zugang zur Börse
Aktienindex

Reform im europäischen Kapitalmarktrecht: insbesondere KMU soll der Zugang zur Börsennotierung erleichtert werden

© Torsten Asmus / iStock / Getty Images Plus

Am 8. Oktober hat der Rat der Europäischen Union das EU-Börsennotierungsgesetz ("Listing Act Package") verabschiedet. Es ist ein Gesetzespaket, das darauf abzielt, die öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für EU-Unternehmen jeder Größe attraktiver und zugänglicher zu machen.

Im Gegensatz zu einer umfassenden Reform sollen gezielte Verfeinerungen des derzeitigen Kapitalmarktsystems vorgenommen werden. 

Die zwei Richtlinien (EU) 2024/2810 und (EU) 2024/2811 sowie die Verordnung 2024/2809 sind im Amtsblatt vom 14. November veröffentlicht worden. Die Richtlinie (EU) 2024/2810 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen, führt zu einer ersten Harmonisierung der Mehrstimmrechte in Europa. Die Richtlinie ist bis zum 5. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. 

Die Richtlinie (EU) 2024/2811 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG ist bis zum 5. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie ändert die Richtlinie für Märkte für Finanzinstrumente und hebt die Richtlinie zur Börsenzulassung 2001/34/EG mit Wirkung zum 5. Dezember 2026 auf. 

Zudem wurde die Verordnung (EU) 2024/2809 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Die Regelungen gelten teilweise ab 5. März 2026 beziehungsweise 5. Juni 2026. Die sogenannte Prospektverordnung (EU) 2017/1129 wird maßgeblich geändert, um Erleichterungen für bestimmte Börsengänge zu erreichen. Unter anderem wird ein "EU-Folgeprospekt" sowie ein "EU-Wachstumsemissionsprospekt" eingefügt. Darüber hinaus wird die Marktmissbrauchsverordnung (EG) 596/2014 geändert. 

Kontakt

Porträtbild Annika Böhm, Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht
Annika Böhm Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht