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China-Tourismus

Chinesische Touristin blickt auf Deutzer Brücke und den Kölner Dom

Ob Kölner Dom, Brandenburger Tor oder Schloss Neuschwanstein: Viele chinesische Reisegruppen besuchen Deutschland

© 75tiks / iStock / Getty Images Plus

Chinesische Touristen sind eine stark wachsende Zielgruppe für den europäischen Markt insgesamt und auch für deutsche Destinationen. Allerdings benötigen die Gäste aus Fernost für die Einreise ein Visum, das nur erteilt wird, wenn ihr Reiseveranstalter auf der "ADS-Liste" steht.

Das chinesische Ministerium für Kultur und Tourismus (Ministry of culture and tourism of the People's Republic of China, MCT) veröffentlicht die aktuellen ADS-Listen – leider nur in chinesischer Sprache – auf seiner Website

Die Europäische Gemeinschaft und die Staatliche Tourismusverwaltung der Volksrepublik China (China National Tourism Administration – CNTA) haben am 12. Februar 2004 in Peking ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, das am 1. Mai 2004 in Kraft trat und das Reisen chinesischer Touristengruppen nach Europa erleichtert. Die CNTA ist inzwischen Teil des chinesischen Ministeriums für Kultur und Tourismus (MCT).

Die deutsche Fassung des Memorandums wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 83/14 vom 20. März 2004 veröffentlicht. In Artikel 7 ist festgelegt, dass ab dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung ähnliche Vereinbarungen oder sonstige Übereinkünfte zwischen China und einem Mitgliedstaat nicht mehr angewandt werden.

Die Vereinbarung regelt das Verfahren zur Beantragung eines Touristenvisums und enthält Bestimmungen, die die Rückführung illegal in der EU verbliebener chinesischer Touristen ermöglichen.

Zum Memorandum gehört darüber hinaus auch eine gemeinsame Erklärung zu den Durchführungsbestimmungen. Sie regelt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern beider Seiten bei der Organisation von Gruppenreisen in die angeschlossenen europäischen Ländern. Diese Vereinbarung gilt für 22 EU-Mitgliedstaaten, denen China damit den Status eines "zugelassenen Reiseziels" (approved destination status, ADS) zuerkannt hat.

Das chinesische Ministerium für Kultur und Tourismus (MCT) veröffentlicht Listen der Unternehmen in EU-Staaten, die an der Organisation von Gruppenreisen chinesischer Staatsbürger in die EU teilnehmen können. Die Liste umfasst europaweit rund 5.000 Firmen, darunter mehr als 900 aus Deutschland.

Die Neuaufnahme von Unternehmen in die ADS-Liste oder Datenänderungen erfolgen in einem aufwendigen Verfahren. Bei der Registrierung deutscher Unternehmen leistet die DIHK Unterstützung.

Die Staatliche Tourismusverwaltung der Volksrepublik China (China National Tourism Administration – CNTA) veröffentlicht eine sogenannte "ADS"-Liste, auf der sich Unternehmen registrieren können. Die CNTA ist inzwischen Teil des chinesischen Ministeriums für Kultur und Tourismus (MCT).

Die veröffentlichte "ADS"-Liste umfasst Unternehmen, die an der Organisation von Gruppenreisen chinesischer Staatsbürger in die EU teilnehmen können, und eröffnet Reiseveranstaltern, Reisebüros und weiteren interessierten Unternehmen ein größeres Geschäftsfeld. Doch wie kann man in die Liste aufgenommen werden oder einzelne Angaben ändern? Die DIHK hilft.

Voraussetzungen für eine Neuaufnahme

  • Die DIHK benötigt Ihre vollständigen Unternehmensdaten. Dafür nutzen Sie bitte das Registrierungsformular, das unten zum Download bereitsteht. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben vorliegen.
  • Sie haben für Ihr Unternehmen eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
  • Das Memorandum ist Ihnen in vollem Umfang bekannt, und Sie wissen, dass einer Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung rechtliche Konsequenzen folgen.
  • Sie sind ein Reiseveranstalter, ein Reisebüro oder im Bereich Incoming tätig.

Sind Sie bereits registriert und wollen Änderungen vornehmen? Dann nutzen Sie bitte ebenfalls das unten angebundene Registrierungsformular. Das ausgefüllte Formular senden Sie – sowohl für die Erstregistrierung als auch für die Änderung – bitte an Serena Fellwock.

Weiterer Verlauf

Liegt der DIHK das von Ihnen unterzeichnete Registrierungs-/Änderungsformular vor, nimmt sie Ihre Firmenkontaktdaten beziehungsweise Änderungswünsche in ihre Liste auf und sendet diese an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Von dort aus gelangt die ADS-Liste an das MCT.

Das MCT prüft die vorgelegten Daten und publiziert die aktuelle und offizielle ADS-Liste der berechtigten Unternehmen auf der Website des MCT. Jedes Unternehmen kann selbst verifizieren, ob die gewünschten Daten in der veröffentlichten ADS-Liste enthalten sind und damit die Bestätigung erfolgte.

Termine für die nächste Registrierung

Die Europäische Gemeinschaft hat mit dem chinesischen MCT keinen festen Rhythmus festgelegt. Bisher ist von einer jährlich zweimaligen Aktualisierung auszugehen – einmal im Sommer und einmal im Winter eines Jahres. Konkrete Termine sind zurzeit nicht bekannt.

Wer hilft weiter im China-Tourismus? Hier einige Informationsquellen und Ansprechpartner.

Erster Ansprechpartner zu Fragen rund um den China-Tourismus ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für grundsätzliche Fragen zum Standort China steht die Deutsche Auslandshandelskammer China – Peking zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Bearbeitung des chinesischen Marktes hält auch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) bereit. Diese unterhält Büros in Peking und Hongkong. Daten, Zahlen und Hintergründe bieten Marktinformationen der DZT, die auch für China verfügbar sind.

Kontakt

Porträtfoto Julia Seibert
Julia Seibert Referatsleiterin Tourismuswirtschaft und Tourismuspolitik