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Informationen für Unternehmen zum Krieg in der Ukraine

Service-Links zum Umgang mit der Krisensituation und den Sanktionen

Kann ich den Angestellten meiner Niederlassung in der Ukraine Gehälter überweisen? Gibt es noch Deckungszusagen für Exporte in die Region? Deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Krisengebiete stehen vor zahlreichen offenen Fragen.

Antworten bietet die IHK-Organisation über Hotlines, auf Websites und in Veranstaltungen. Aber auch Behörden und weitere Ansprechpartner helfen Betrieben weiter, die wissen möchten, wie sie mit den wirtschaftlichen Folgen des Krieges und verhängten Sanktionen umgehen sollen. Hier einige hilfreiche Adressen im Überblick:

IHKs und AHKs informieren im Web

Weitere hilfreiche Adressen:

  • Die Deutsche Bundesbank erteilt Auskünfte zu Finanzsanktionen unter der Hotline 089 2889-3800 oder per Kontaktformular
  • Ob Ihr Geschäftspartner von Finanzsanktionen betroffen ist, können Sie zudem unter https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis prüfen.
  • Auch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat unter der Nummer 06196 908-1237 eine Hotline zum Russland-Embargo eingerichtet und informiert auf seiner Website über Sanktionen.
  • Wenn Sie über Ein- und Ausreise in die Krisenregion nachdenken, können Sie sich beim Auswärtigen Amt über die Lage in der Ukraine und in der Russischen Föderation informieren. Dort gibt es auch eine Möglichkeit, sich in eine Krisenvorsorgeliste  eintragen zu lassen.
  • Eine Übersicht über die einzelnen Sanktionspakete, über Gegensanktionen und weiteren Informationen bietet die deutsche Außenwirtschaftsagentur Germany Trade and Invest (GTAI) in einem Schwerpunkt auf ihrer Website.
  • Und nicht zuletzt stellt das Bundeswirtschaftsministerium auf seinen Seiten eine FAQ-Liste zu den Russland-Sanktionen bereit.

Plattform Wiederaufbau Ukraine

Mit der Ende März 2023 online gegangenen "Plattform Wiederaufbau Ukraine" möchte die Bundesregierung das nichtstaatliche Engagement deutscher Akteure bündeln. Das Portal richtet sich insbesondere an Interessierte, die bislang kaum Berührungspunkte mit der Ukraine-Hilfe hatten – von Unternehmen, die im Wiederaufbau des Landes aktiv werden wollen, bis hin zu Kommunen, die Städtepartnerschaften aufnehmen möchten.

Entlastungen im Überblick

Von "Arbeitnehmerpauschbetrag" bis "Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen": Einen Überblick über alle Entlastungen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürgern, Selbstständigen und Unternehmen dabei helfen möchte, mit den stark gestiegenen Energiepreisen fertigzuwerden, gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Infos bei Ihrer IHK

Viele IHKs halten auf ihren Websites aktuelle Informationen zur Russland-Krise bereit. Der IHK-Finder bringt Sie direkt zum entsprechenden Auftritt Ihrer Kammer.